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Verlängerung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
Der Vorstand von VZR Garant hat am 23. Dezember 2020 den Beschluss gefasst, die vorübergehend geltende Gutschein-Regelung von VZR Garant nochmals zu verlängern. Der Vorstand hat eine Reihe weiterer Bedingungen formuliert.
Verlängerung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
24.12.2020 - Ab dem 16. März 2020 unterliegen Gutscheine, die von Unternehmen, die Mitglied von VZR Garant sind, für wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt werden und die betreffenden Bedingungen erfüllen, der Deckung durch VZR Garant. Diese befristete Regelung sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 auslaufen.
Am 23. Dezember 2020 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, diese befristet geltende Regelung nochmals um drei Monate zu verlängern. Das bedeutet, dass Teilnehmer von VZR Garant bis zum 31. März 2021 unter den bereits veröffentlichten Bedingungen Gutscheine für aufgrund Corona stornierte Reisen ausstellen können, für die eine Deckung im Rahmen des Garantiesystems vorliegt. Zusätzlich zu den bereits kommunizierten Bedingungen gelten die folgenden weiteren Bedingungen:
- Der Gutschein kann nur ausgestellt werden, wenn der*die Reisende die Buchung bei dem teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2020 vorgenommen hat. Für Buchungen, die nach dem 31. Dezember 2020 vorgenommen werden, können keine Gutscheine mit Deckung durch das Garantiesystem ausgestellt werden.
- Der Gutschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Buchung (Reise) vor dem 1. April 2021 ausgeführt wird. Für Buchungen, die am oder nach dem 1. April 2021 ausgeführt werden, können keine Gutscheine mit Deckung durch das Garantiesystem ausgestellt werden.
Hier stehen alle Bedingungen. Der Vollständigkeit halber weisen wir Sie darauf hin, dass Gutscheine nur für Buchungen ausgestellt werden können, bei denen sicher ist, dass sie durch (die Folgen von) Corona nicht ausgeführt werden können. Bei Buchungen von Reisen, die möglicherweise noch durchgeführt werden können, ist es nicht möglich, Gutscheine auszustellen.
Für Buchungen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, können keine Gutscheine ausgestellt werden; ferner gilt die reguläre gesetzliche Bestimmung zur Rückerstattung im Falle einer Stornierung seitens des teilnehmenden Unternehmens.
Gemäß dieser Übergangsregelung läuft die befristete Gutscheinregelung am 31. März 2021 aus. Der Vorstand von VZR Garant kann den Beschluss fassen, diese Frist aufgrund der weiteren Entwicklung anzupassen.
Lesen Sie hier, welche Bedingungen der Gutschein erfüllen muss, damit er den Auflagen der Garantie von VZR Garant unterliegt.