Gutschein im Falle einer Stornierung aufgrund des Coronavirus
20-04-2020 - Für Reisende, die eine Buchung bei einem an VZR Garant angeschlossenen Reiseveranstalter vorgenommen haben, hat VZR Garant seinen Geltungsbereich erweitert. Ab dem 16. März 2020 sind Gutscheine, die von diesen Reiseveranstaltern in Hinsicht auf wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt werden, ebenfalls durch VZR Garant gedeckt. Mit diesen Gutscheinen können die stornierten Reisen zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Dadurch können sich Reisende darauf verlassen, dass ihre bereits bezahlte Reisesumme weiterhin durch VZR Garant gedeckt ist.
Aufgrund der Beschränkungen, die von Regierungen vieler Länder auferlegt wurden, können zahllose Reisen derzeit nicht durchgeführt werden. Dies gilt natürlich auch für die an VZR Garant angeschlossenen Reiseveranstalter. Diese Krisensituation führt zu Stornierungen, für die eine Lösung gefunden werden muss. Eine direkte Rückerstattung der Reisesumme an Reisende kommt in der Regel nicht in Frage, weil dafür die notwendigen Mittel fehlen. In den meisten Fällen sind diese Beträge bereits Dienstleistern im Zielland entrichtet worden.
Der Corona-Gutschein und die Deckung durch VZR Garant
In solchen Fällen lautet eine der möglichen Lösungen für den Reiseveranstalter, einen Corona-Gutschein zu verwenden, den die Reisenden später bei ihrer Umbuchung bei diesem Reiseveranstalter nutzen können. Normalerweise sind Gutscheine wie Vouchers und Reiseschecks nicht durch VZR Garant gedeckt, aber die aktuelle Krise erfordert zusätzliche Maßnahmen. Daher hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, vorübergehend Gutscheine mit einer Deckung im Rahmen des Garantiesystems anzubieten. Diese Deckung gilt für alle Gutscheine, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 1. Juni 2020 (dieser Zeitraum wurde verlängert und die Garantie von VZR Garant für Gutscheine wurde verlängert) ausgestellt wurden und die betreffenden Bedingungen erfüllen. Dadurch weiß der/die Reisende, dass die von ihm/ihr bezahlten Beträge gedeckt sind, falls der Reiseveranstalter in der Zwischenzeit unerwartet in eine finanzielle Schieflage gerät.
Reisende erhalten den Gutschein von dem Reiseveranstalter, bei dem die ursprüngliche Buchung vorgenommen wurde. Der Gutschein fällt nur dann in den Gültigkeitsbereich des Garantiesystems von VZR Garant, wenn die ursprüngliche (und jetzt stornierte) Buchung bereits im Rahmen des Garantiesystems von VZR Garant erfolgte.
Stornierung der Reise durch Reisende
Beschließt ein/-e Reisende/-r, eine Buchung zu stornieren, gelten die Stornierungsbedingungen des Teilnehmers. Entscheidet sich der Teilnehmer in einem solchen Fall für die Ausstellung eines Gutscheins, gilt die Garantie höchstens für die (an-)gezahlte Reisesumme abzüglich der Stornogebühr.
Ablehnung des Gutscheins
Lehnt ein/-e Reisende/-r einen vom Teilnehmer angebotenen Gutschein ab, gilt hinsichtlich einer möglichen Rückerstattungsverpflichtung des Teilnehmers keine Deckung seitens VZR Garant auf der Grundlage des Garantiesystems.
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Reiseveranstalter an VZR Garant teilnimmt
Prüfen Sie hier, ob Ihr Reiseveranstalter an VZR Garant teilnimmt.
Wichtige Informationen
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