Ausweitung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
08.07.2021 – Ab dem 16. März 2020 unterliegen Gutscheine, die von Unternehmen, die Mitglied von VZR Garant sind, für wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt wurden, der Deckung durch VZR Garant.
Am 6. Juli 2021 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, diese vorübergehend geltende Regelung durch eine Gutscheindeckung auszuweiten. Zusätzlich zu den bereits kommunizierten Bedingungen gelten die folgenden weiteren Bedingungen:
- Für alle Gutscheine mit einem Enddatum vor dem 30. September 2021 wird die Garantie von VZR Garant bis zum 30. September 2021 verlängert. Das bedeutet, dass z. B. Gutscheine mit einem Enddatum im März 2021 mehr als sechs Monate länger durch das Garantiesystem von VZR Garant gedeckt sind.
- Der Gutschein kann nicht zur Garantieverlängerung erneut ausgestellt werden. Daher brauchen also weder Teilnehmende noch Reisende etwas zu tun.
Selbstverständlich gilt diese Ausweitung nur für Gutscheine, die bereits dem Garantieschutz von VZR Garant unterliegen. Hier stehen alle Bedingungen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass nach dem 31. März 2021 keine neuen Gutscheine mit einer Deckung durch VZR Garant ausgegeben werden dürfen.
Für Gutscheine mit einem Enddatum nach dem 30. September 2021 gilt die Deckung durch das Garantiesystem weiterhin bis zum Enddatum des Gutscheins. Der Vorstand von VZR Garant kann den Beschluss fassen, diese Frist aufgrund der weiteren Entwicklungen anzupassen.
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