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Ausweitung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung

21.12.2021 – Ab dem 16. März 2020 unterliegen Gutscheine, die von Unternehmen, die Mitglied von VZR Garant sind, für wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt wurden, der Deckung durch VZR Garant.

Am 20. Dezember 2021 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, diese vorübergehend geltende Regelung durch eine Gutscheindeckung auszuweiten. Zusätzlich zu den bereits kommunizierten Bedingungen gelten die folgenden weiteren Bedingungen:

  • Für alle Gutscheine mit einem Enddatum vor dem 31. März 2022 wird die Garantie von VZR Garant bis zum 31. März 2022 verlängert. Das bedeutet, dass z. B. Gutscheine mit einem Enddatum im März 2021 mehr als zwölf Monate länger durch das Garantiesystem von VZR Garant gedeckt sind. Der Vorstand von VZR Garant kann den Beschluss fassen, diese Frist aufgrund der weiteren Entwicklungen anzupassen.
  • Der Gutschein kann nicht zur Garantieverlängerung erneut ausgestellt werden. Daher brauchen also weder Teilnehmende noch Reisende etwas zu tun.


Selbstverständlich gilt diese Ausweitung nur für Gutscheine, die bereits dem Garantieschutz von VZR Garant unterliegen. Hier stehen alle Bedingungen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass nach dem 31. März 2021 keine neuen Gutscheine mit einer Deckung durch VZR Garant ausgegeben werden dürfen.

Lesen Sie hier, welche Bedingungen der Gutschein erfüllen muss, damit er den Auflagen der Garantie von VZR Garant unterliegt.