Verlängerung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
31.08.2020 - Ab dem 16. März 2020 sind Gutscheine, die von diesen Reiseveranstaltern in Hinsicht auf wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt werden und die betreffenden Bedingungen erfüllen, ebenfalls durch VZR Garant gedeckt. Diese befristete Regelung sollte ursprünglich am 31. August 2020 auslaufen.
Am 31. August 2020 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, die eigentlich befristet geltende Regelung um vier Wochen zu verlängern. Das bedeutet, dass Teilnehmer von VZR Garant bis zum 30. September 2020 unter den bereits veröffentlichten Bedingungen Gutscheine für Reisen ausstellen können, die im Rahmen des Garantiesystems gedeckt sind. Diese Bedingungen werden hier angeführt. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass Gutscheine nur für Buchungen ausgestellt werden können, bei denen sicher ist, dass sie durch (die Folgen von) Corona nicht ausgeführt werden können. Bei Buchungen von Reisen, die möglicherweise noch durchgeführt werden können, ist es nicht möglich, jetzt schon Gutscheine auszustellen.
Aktuelle Nachrichten
Ihre Vorteile
Umfassender Schutz
Ihr Buchungsbetrag ist bei VZR Garant, einem anerkannten Garantiefonds, geschützt.
Sorgenfreie Urlaubsfreuden
Erleben Sie die sorgenfreie Sicherheit von VZR Garant vor und während Ihrer Reise.
Sicher und zuverlässig
Erleben Sie das sichere Gefühl eines anerkannten Garantiesystems, das alle Anforderungen erfüllt.
Auskünfte über Teilnehmer
Auskünfte zu allen teilnehmenden Reiseveranstaltern von VZR Garant. Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Suchen Sie einen Reiseveranstalter?
Jeder Reiseveranstalter, der an VZR Garant teilnimmt, wird auf dieser Website genannt. Hier können Sie feststellen, ob Ihr Reiseveranstalter an unserem Garantiesystem teilnimmt.