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Verlängerung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
Der Vorstand von VZR Garant hat am 30. Juni 2020 den Beschluss gefasst, die vorübergehend geltende Gutschein-Regelung von VZR Garant zu verlängern.
Verlängerung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
30.06.2020 - Ab dem 16. März 2020 sind Gutscheine, die von diesen Reiseveranstaltern in Hinsicht auf wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt werden und die betreffenden Bedingungen erfüllen, ebenfalls durch VZR Garant gedeckt. Diese befristete Regelung sollte ursprünglich am 30. Juni 2020 auslaufen.
Am 30. Juni 2020 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, die eigentlich befristet geltende Regelung um zwei Wochen zu verlängern. Das bedeutet, dass Teilnehmer von VZR Garant bis zum 15. Juli 2020 unter den bereits veröffentlichten Bedingungen Gutscheine für Reisen ausstellen können, die im Rahmen des Garantiesystems gedeckt sind. Diese Bedingungen werden hier angeführt. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass Gutscheine nur für Buchungen ausgestellt werden können, bei denen sicher ist, dass sie durch (die Folgen von) Corona nicht ausgeführt werden können. Bei Buchungen von Reisen, die möglicherweise noch durchgeführt werden können, ist es nicht möglich, jetzt schon Gutscheine auszustellen.
Lesen Sie hier, welche Bedingungen der Gutschein erfüllen muss, damit er den Auflagen der Garantie von VZR Garant unterliegt.