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Ausweitung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
Der Vorstand von VZR Garant hat am 1. Oktober 2021 den Beschluss gefasst, die vorübergehend geltende Gutschein-Regelung von VZR Garant durch eine Gutscheindeckung auszuweiten. Der Vorstand hat daher einige zusätzliche Bedingungen festgelegt.
Ausweitung der vorübergehend geltenden Gutschein-Regelung
06.10.2021 – Ab dem 16. März 2020 unterliegen Gutscheine, die von Unternehmen, die Mitglied von VZR Garant sind, für wegen Corona stornierte Reisen ausgestellt wurden, der Deckung durch VZR Garant.
Am 1. Oktober 2021 hat der Vorstand von VZR Garant den Beschluss gefasst, diese vorübergehend geltende Regelung durch eine Gutscheindeckung auszuweiten. Zusätzlich zu den bereits kommunizierten Bedingungen gelten die folgenden weiteren Bedingungen:
- Für alle Gutscheine mit einem Enddatum vor dem 31. Dezember 2021 wird die Garantie von VZR Garant bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das bedeutet, dass z. B. Gutscheine mit einem Enddatum im März 2021 mehr als neun Monate länger durch das Garantiesystem von VZR Garant gedeckt sind.
- Der Gutschein kann nicht zur Garantieverlängerung erneut ausgestellt werden. Daher brauchen also weder Teilnehmende noch Reisende etwas zu tun.
Selbstverständlich gilt diese Ausweitung nur für Gutscheine, die bereits dem Garantieschutz von VZR Garant unterliegen. Hier stehen alle Bedingungen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass nach dem 31. März 2021 keine neuen Gutscheine mit einer Deckung durch VZR Garant ausgegeben werden dürfen.
Für Gutscheine mit einem Enddatum nach dem 31. Dezember 2021 gilt die Deckung durch das Garantiesystem weiterhin bis zum Enddatum des Gutscheins. Der Vorstand von VZR Garant kann den Beschluss fassen, diese Frist aufgrund der weiteren Entwicklungen anzupassen.
Lesen Sie hier, welche Bedingungen der Gutschein erfüllen muss, damit er den Auflagen der Garantie von VZR Garant unterliegt.